Aktuelle Meldungen
ACHTUNG - NEU: Besteuerung von Personenbeförderungen mit Bussen in Polen
Die Steuererhebung in Polen wird nun an das System der anderen EU-Länder angeglichen und ein Bezug zur gefahrenen Strecke hergestellt. Busunternehmen ohne Sitz in Polen müssen sich daher beim II. Finanzamt Warschau Mitte zur Steuer anmelden. Die Personenbeförderungssteuer kann NICHT mehr an der Grenze bezahlt werden. Die bisher übliche Banküberweisung ist NICHT mehr sinnvoll!
Die Änderung des polnischen Gesetzes geht zurück auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs. Die novellierte Steuerregistrierung ersetzt die bisher zu zahlende Personenbeförderungssteuer in Höhe von 20 PLN (ca. 5,30 €) je Passagier. Die polnische Mehrwertsteuerzahlung wird in den meisten Fällen niedriger ausfallen als die alte Personenbeförderungssteuer von 20 PLN pro Person. Der Steueranteil, der auf polnischen Straßen zu zahlen ist, beträgt nun 7 % auf den in Polen „erfahrenen“ Umsatz.
Es gibt leider keine Ausnahme für Seltenfahrer, selbst wenn man nur einmal pro Jahr nach Polen fährt - die Anmeldung muss ebenso passieren. Sie können sich nur abmelden und dann wieder anmelden, jedoch kostet (wie aus den nachfolgenden Ausführungen ersichtlich) die Anmeldung jedes Mal 170,- PLN Fiskalgebühr und ist mit erheblichem Aufwand verbunden.
Wie müssen Sie vorgehen, was müssen Sie beachten?
Detaillierte Infos finden Sie dazu in unserem Rundschreiben und dessen Anlagen:
Rundschreiben des Fachverbandes
Anlage 1: Registrierungsforumlar VAT-R
Anlage 2: deutsche Übersetzung VAT-R
Anlage 4: Checkliste Einzelunternehmer
Anlage 6: Checkliste Juristische Person
Direktlink zum Formular VAT 7-D: http://www.mofnet.gov.pl/_files_/podatki/formularze_podatkowe/vat/21grudnia/vat7d.pdf
Chauffeurdossier der Car Tourisme Suisse
Die Car Tourisme Suisse hat ein Chauffeurdossier herausgegeben, dieses enthält Empfehlungen, Tipps und Dokumente von der Reisevorbereitung bis zum Verhalten von Pannen und vieles mehr.
Umweltzonen - Neue Homepage
Eine neue Homepage - welche mit Unterstützung der
Europäischen Union entstanden ist - führt die
Umweltzonen (Low Emission Zones - LEZ) auf. Die
erforderlichen Bestimmungen werden übersichtlich
erläutert.
Die Homepage ist auch in deutscher Sprache verfügbar - allerdings wird vom Betreiber keine Garantie für die Richtigkeit der Übersetzung übernommen.
Zur Homepage: http://www.lowemissionzones.eu
Vienna Bus Driver´s Guide
Mautsystem Slowakei - aktuelle Infos
Wie bereits informiert, wird in der Slowakei per 1.1.2010 ein elektronisches Mautsystem für alle KFZ über 3,5 Tonnen eingeführt. Dieses gilt auf allen Autobahnen, Schnell- und Bundesstraßen. Bei Bussen erfolgt die Unterscheidung nach dem Gewicht (Busse von 3,5 bis 12 t hzG, Busse über 12 t hzG) und der Euro-Klassifizierung.
Die verfügbaren Informationen auf der Homepage des offiziellen Mautbetreibers http://www.emyto.sk/pages/en.htm werden derzeit stündlich aktualisiert. Seit kurzem befinden sich auf der Homepage folgenden Broschüren, die Sie unter den nachfolgenden Links aufrufen können.
- Ratgeber für Registrierung: http://www.emyto.sk/docs//docs/rychlosprievodca.pdf
(Seite 11 und 12 Infos in Deutsch) - Begleiter durch die elektronische Maut: http://www.emyto.sk/docs//docs/sprievodca.pdf
(Seite 33-43 finden Sie die Infos in Deutsch) - Anleitung für Bedienung der OBU: http://www.emyto.sk/docs//docs/navod_na_obsluhu_palubnej_jednotky.pdf
(Seite 19-24 Infos in Deutsch) - Kunden-Service Hotline +421 2 35 111 111 (allerdings erst ab 1.1.2010 auch in Deutsch)
Nach derzeitigem Wissenstand empfiehlt der Fachverband, die Pre-Paid Variante zu wählen (OBU ist mit Saugknöpfen an der Windschutzscheibe zu befestigen und durch den Zigarettenanzünder mit Strom zu versorgen). Bei der Post-Paid Variante ist ein fixer Einbau der OBU vorzunehmen, die derzeit nur von Werkstätten in der Slowakei, Tschechien oder Ungarn durchgeführt werden. Werkstätten in Österreich sind zum jetztigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Es haben sich bereits einige Fragen im Zusammenhang mit vorzulegenden Unterlagen für die Registrierung ergeben. Eine Klärung erfolgt derzeit über die Außenhandelsstelle der WKÖ.
Weitere Informationen finden sich auch auf folgender Homepage:
http://www.dkv-euroservice.com/irj/portal/anonymous/antrag-maut-slowakei
- Vollmacht (OBU)

EU-Bescheiniung lenkfreier Tage
Neue Informationen eingelangt!
Warnung Busdiebstahl - Merkblatt und Informationen
Aus gegebenen Anlass stellen wir ein Info-Merkblatt der Fa. Dittmeier (Versicherungsmakler aus Deutschland) zur Verfügung. Die Fa. Dittmeier steht in intensiven Kontakt mit deutschen Busverbänden und wird uns in Zukunft laufend Informationen über aktuelle Entwicklungen zur Verfügung stellen.
Auch Nicht-Dittmeier-Kunden können gerne die 24-Stunden-Hotline (0049/700. 10 20 40 50) nutzen.
Busdiebstahl - Infoblatt (Stand: 06.07.2010)
Weitere Unterlagen finden Sie hier:
Gestohlener Bus sichergestellt
Busdiebstahl 2008 - Artikel Dittmeier
Busdiebstahl - Artikel Avanti
PRessemeldung
Vortrag Fa. Dittmeier
Info GPS-Ortung
Aufgrund der zunehmenden Busdiebstähle können wir nur nochmals dringend dazu raten, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Weiters stellt der Fachverband eine Liste der Kontaktdaten österreichischer Botschaften zur Verfügung.
Botschaften
Es hat sich leider gezeigt, dass bei einem Diebstahl im Ausland
1. neben der Verständigung der Polizeidienststellen in Österreich (sollte zu einer Einleitung der Bus-Fahndung führen) - die zuständigen Behörden (Polizei oder Sicherheitsbehörden) finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Inneres unter folgender Adresse: http://www.bmi.gv.at/meldestellen/
2. auf die Einschaltung der Botschaften vor Ort NICHT VERZICHTET werden kann. Speziell in Italien erfolgte die Einleitung von konkreten Maßnahmen durch die Polizei, erst nach Einschaltung der österreichischen Botschaft in Italien.
3. Zusätzlich zur Verständigung der bereits genannten Stellen, ist auch ein Mail an das Bundeskriminalamt BMI-II-BK-3-3@bmi.gv.at (Abteilung für Eigentumskriminalität im Bundeskriminalamt) zu senden. (Einleitung der entsprechenden europaweiten Fahrzeugfahndung wird damit nochmals geprüft).
Merkblatt "Weiterbildung für Autobuslenker in Ö" - Probleme in Italien mit dem Code 95
Der Fachverband wurde von Mitgliedern darüber informiert, dass italienische Polizeibeamte die Nicht-Eintragung des Code 95 (für den Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden) auch bei D-Führerscheinen beanstandet haben, die vor dem 10. September 2008 ausgestellt wurden.
Ursächlich dürfte das mit zwei Problemen zusammenhängen:
Schlampige Kontrollen:
- Anstelle des Datums der erstmaligen Ausstellung des Führerscheines (Rückseite des Führerscheines, Punkt 10 – Erteilungsdatum)
- wird das Ausstellungsdatum des Führerscheines (Vorderseite des Führerscheines, Punkt 4a – Ausstellungsdatum) herangezogen.
Dieses Datum kann natürlich auch bei Führerscheinen, die vor dem 10. September 2008 erstmals ausgestellt wurden, bei einer Verlängerung nach dem 10. September 2008 ein entsprechendes Datum aufweisen.
Informationsdefizit über die Umsetzung der EU-RL 2003/59/EG in Österreich
- Klar ist, dass bei österreichischen Führerscheinen, die vor dem 10. September 2008 erstmals ausgestellt wurden, der Code 95 erst bei vollständiger Absolvierung 35 Stunden einzutragen ist. Es wird also bis zum 10. September 2013 bei sehr vielen Führerscheinen kein Code 95 eingetragen sein.
- Da die einzelnen MG-Staaten der EU die verschiedenen Optionen der Aus- und Weiterbildungsrichtlinie 2003/59/EG in sehr unterschiedlichem Maß genutzt haben, sind Kontrollprobleme in der nächsten Zeit absehbar.
Der Fachverband hat aus diesem Grund das gegenständlich „Lenker-Merkblatt“ für Fahrten in Italien zusammengestellt.
Download Merkblatt (deutsch/italienisch)
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Fachverband bereits seit September 2008 mit der Euro-Control Route (Dachorganisation der europäischen Kontrollbehörden) bzw. der IRU in Kontakt steht, um diese Informationsdefizite zu beseitigen.
Sollten in anderen EU-Mitgliedsstaaten ähnliche Probleme auftreten, bitten wir um Info an den Fachverband.
Kleines ABC des Busunfalls, Dr. Eike Lindinger
Kleines ABC des Busunfalls, Dr. Eike Lindinger
Umweltzonen Deutschland
Bezugsmöglichkeit der Plakette in Österreich
In Ergänzung zu den bisher ergangenen Infos betreffend Umweltzonen Deutschland, übermitteln wir beiliegend die Information über die Bezugsmöglichkeit der Plakette in Österreich.
Für manche deutsche Städte sind sog. "Umweltzonen" geplant bzw. bereits eingeführt (Berlin, Köln und Hannover) - und seit 1.10.2008 auch in München - zu deren Befahrung man eine Plakette auf dem Fahrzeuge (je nach EURO Klasse) benötigt. Diese Plakette kann man auch direkt in Wien bestellen (Information der AHST Berlin).
Slowakei - Neue Verkehrsregeln
Der österreichische Handelsdelegierte in Bratislava informierte uns über folgende neue Verkehrsvorschriften in der Slowakei, die zwar noch nicht offiziell in der Gesetzes- sammlung publiziert wurden, jedoch auf der Homepage des Innenministeriums schon in slowakischer Sprache besprochen wurden:
• Die Slowakei führt eine Winterreifenpflicht ein. In der Zeit vom 15.11. bis 31.03. eines jeden Jahres Lkw und Nutzfahrzeuge der Kategorie M2, M3 (M2-Kraftwagen für Personenbeförderung bis 5 t und M3 - über 5 t) sowie N2, N3 (N2 -Kraftwagen für Güterberfürderung mit Gewicht zwischen 3,5 t - 12 t und N3 - über 12 t) auf mindestens einer der Triebachsen Winterreifen aufweisen.Die Verwendungspflicht im oben genannten Zeitraum gilt unabhängig von dem vorherrschenden Wetter – also auch bei trockenen, schnee- und eisfreien Straßen. Für Pkw und Nutzfahrzeuge gilt, dass die auf allen Achsen Winterreifen aufweisen müssen, wobei diese Verpflichtung mir Rücksicht auf die Jahreszeit zu erfüllen ist, sofern man erwarten kann, dass sich eine Schneeschicht, Eis oder Schneeeis bilden kann. Die Polizei kontrolliert hierbei das entsprechende „Winterprofil“. Sie wird sich zusätzlich an den international üblichen Kennzeichnungen für Winterreifen, wie z.B. M.S., M+S oder M&S, orientieren.
• Nach den derzeitigen Informationen unterliegen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t einem generellen Überholverbot auf allen Autobahnen und Schnellstraßen. Dieses Überholverbot gilt 24 Stunden am Tag, 365 bzw. 366 Tage im Jahr. Ob es hier noch zu Änderungen kommt, ist zur Zeit offen.
• Die Bestimmungen zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen sind überarbeitet worden. Generell gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h - außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen Lkw und Autobusse maximal 100 km/h und Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht 130 km/h fahren. Führt eine Autobahn auf ihrem Streckenverlauf durch Ortschaften hindurch, ist die Höchstgeschwindigkeit mit 90 km/h limitiert. Es ist davon auszugehen, dass die vorgenannten generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen von den jeweiligen Lenkern gekannt werden müssen. Eine extra Beschilderung soll (angeblich) nicht stattfinden.
• Mit der Gesetzesänderung wird der Strafrahmen heraufgesetzt. Eine Nichteinhaltung der vorher angegebenen Vorschriften kann zu Geldstrafen bis zu Euro 1.300,-- , bei Blockstrafen bis Euro 650 führen.
• Seit dem 15.10.2008 müssen alle Fahrzeuge in der Slowakei mit „Licht am Tag“ fahren.Die vorher angesprochene Gesetzesnovelle verändert diese Bestimmung insofern als die „Licht am Tag–Regelung“ auf das gesamte Jahr erweitert wird. Die vorgenannten Änderungen sollen mit 1.02.2009 in Kraft treten.
Tschechische Republik- Winterreifen und Schneeketten
Der tschechische Partnerverband Cesmad Bohemia hat uns darüber informiert, dass in der Tschechischen Republik nun auch für Nutzfahrzeuge über 3,5 t zwischen dem 1. November und 30. April Winterreifen auf der Antriebsachse verpflichtend sind. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf Straßen, die mit dem Zeichen “Zimni vybava“ (Winterausrüstung) gekennzeichnet sind. Die Profiltiefe muss mindestens 6 mm betragen. Des Weiteren müssen die Reifen mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein.
Für Schneeketten besteht keine generelle Mitführungspflicht, jedoch gibt es teilweise auch Straßen, die eine Nutzung voraussetzen. Diese sind ebenfalls mit Straßenverkehrszeichen gekennzeichnet. Wenn Schneeketten genutzt werden, müssen diese auf der Antriebsachse genutzt werden.
Die Geschwindigkeit bei der Nutzung von Schneeketten ist auf 50 km/ h begrenzt.
Checkliste - Vorgangsweise bei einem Unfall in Frankreich
Nachstehend finden Sie die von der AFTRI (Association Francaise du Transport Routier International) erstellte Checkliste für Buslenker mit Informationen über die Vorgangsweise bei einem Unfall in Frankreich.
Da das Merkblatt in Englisch verfasst ist, hat der Fachverband eine Arbeitsübersetzung der wichtigsten Punkte erstellt. Diese lauten wie folgt:
Verwenden Sie die Notrufsäulen entlang der Autobahnen!
- Auf der Autobahn befinden sich - in Abständen von 2 km - Notrufsäulen.
- Geben Sie der Notrufzentrale die Bezeichnung der Autobahn, die Fahrtrichtung und die Kilometer-Markierung bekannt.
- Um die Notrufsäule zu erreichen, benützen Sie bitte den Pannenstreifen. Wenn Sie aus dem Fahrzeug steigen, ziehen Sie bitte die Warnweste an.
Wählen Sie 112!
- Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Notrufsäule zu erreichen, wählen Sie 112 und schildern Sie Ihren Standort sowie den Unfallhergang der Einsatzleitung.
Code 95 (Nachweis der Grundqualifikation): Probleme in Slowenien, Bestrafung in Italien
Wir wurden darüber informiert, dass von Kontrollbehörden an der Grenze Slowenien/Kroatien ein eingetragener Code 95 verlangt wurde bzw. diese Woche in Italien ein Lenker wegen des fehlenden Nachweises der Grundqualifikation bestraft wurde. In beiden Fällen wurden die Führerscheine vor dem 10. September 2008 ausgestellt, weshalb die Beanstandungen/die Strafe jeder Rechtsgrundlage entbehrt.
Da es derzeit ganz offensichtlich Informationsdefizite bei den Kontrollbehörden darüber gibt, dass auch das Ausstellungsdatum des Führerscheines zu kontrollieren ist, haben wir kurzfristig folgende Maßnahmen gesetzt:
- Die Bestrafung in Italien wird durch die Außenhandelsstelle selbstverständlich beeinsprucht, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
- Die Außenhandelsstelle in Laibach wird sich ebenfalls an die Kontrollbehörden wenden und die Rechtslage nochmals darstellen.
- Wir haben uns mit der Euro-Control Route (Verband der europäischen Kontrollbehörden) in Verbindung gesetzt und dringend ersucht, alle Mitglieder nochmals vollständig über die Bestimmungen der RL 2003/59 zu informieren.
- Zusätzlich haben wir die IRU gebeten, die konkrete nationale Umsetzung der RL 2003/59 zu erheben. Wir werden diese so rasch als möglich zur Verfügung stellen.
- Bei der Herbst-Sitzung der IRU werden wir uns ebenfalls für eine Lösung des Problems einsetzen.
Sollten weitere derartige Fälle auftreten, bitten wir diese so rasch als möglich dem Fachverband bekannt zu geben.
Niedrigemissionszonen in Kopenhagen/Frederiksberg
Lt. Mitteilung des Branchenverbandes "International Transport Danmark" (www.itd.dk) sind die erwähnten Meldungen über die Einführung von Niedrigemissionszonen in der Doppelgemeinde Kopenhagen / Frederiksberg zutreffend. Die Regelung gilt ab 1. September 2008. Sie betrifft dieselgetriebene Busse und Lastkraftwagen über 3,5 t. Ab 1. September 2008 müssen diese Fahrzeuge, wenn sie im Ausland registriert sind, einen niedrigen Schadstoffaussstoss entweder durch ihre EURO-Klasse (ab EURO-Klasse 3) oder durch Dokumentation über die Montierung eines Partikelfilters/Katalysators nachweisen.
Ab 1. Juli 2010 ist EURO-Klasse 4 erforderlich. Eine Vignette, wie für dänische LKWs vorgeschrieben, wird jedoch nicht benötigt.
Die Niedrigemissionszone umfasst das Gebiet innerhalb von Ring 2 und Vejlands Allé auf Amager, die beiden genannten grossen Strassen sind jedoch nicht mitumfasst.
Auch in den nächstgrösseren Städten Dänemarks ist die Errichtung entsprechender Niedrigemissionszonen geplant: in Aalborg ab 1. Februar 2009 und in Aarhus ab Herbst 2009. In Odense wird die Einführung einer solchen Zone frühestens zum Frühjahr 2010 erwartet.
Italien -Infoblätter
In vielen Städten herrschen strikte Einfahrtregelungen und hohe Gebühren für Reisebusse. Die Italienische Zentrale für Tourismus ENIT hat aktuelle Merkblätter zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie hier:
Florenz
Rom
Venedig
Siena
Lucca
Parkplätze für Busse in London
Unter dem angeführten Link finden Sie Informationen betreffend Parkplätze für Busse in London:
http://www.tfl.gov.uk/tfl/livetravelnews/realtime/coaches/default.asp
Venedig - neue Gebühren über Zufahrt Cavallino und Punta Sabbioni
Wie wir aus Mitgliederkreisen informiert wurden hat die Stadt Venedig seit 22.1.2008 die Zufahrtsgebühren über Cavallino-Treporti und Punta Sabbioni erneut verteuert. Der Fachverband hat bereits über die AHST der Wirtschaftskammer in Italien bzw. über die IRU Protest eingelegt. Die Einreisegebühren im Großraum Venedig werden von den jeweiligen Gemeinden beschlossen, daher ist trotz zahlreicher Interventionen die Möglichkeit einer Reduzierung bzw. Abschaffung ausgeschlossen.
Sie finden geänderten Preise im Länderblatt:
Link zum Länderblatt
Frankreich - Neues elektronisches Mautsystem
In Frankreich wurde ein neues elektronischen Mautsystems für Busse und den Schwerverkehr über 3,5 Tonnen in Frankreich eingeführt. Zukünftig soll die Mautzahlung für die Nutzung der Autobahnen nur noch durch eine automatische Mauterfassung mittels einer Gerätebox „Badge" (sog. On Board Unit) erfolgen. Das Mautsystem Télépéage Inter Sociétés Poids Lourds (TIS PL) funktioniert ähnlich wie der Telepass in Italien. Per Mikrowellentechnologie wird die Maut beim Passieren der Mautstation automatisch berechnet. Die Box wird hinter der Frontscheibe platziert.
Ab März 2008 soll das bestehende CAPLIS-Karten-System für das gesamte französische Autobahnnetz durch das elektronische Mautsystem ersetzt werden. Die verschiedenen Autobahngesellschaften werden Wechselangebote anbieten. Tankkartenbetreiber wie DKV, UTA, Euroshell und Vialtes bieten jetzt schon die Möglichkeit an, sich für eine Box registrieren zu lassen und offerieren Sparmöglichkeiten, wenn der Unternehmer schon heute wechselt.
Bisher ist noch nicht bekannt, ob sich die Gebührensätze auf Frankreichs Autobahnen verändern werden. Unter www.autoroutes.fr steht ein Mautkalkulator (in französischer Sprache) zur Verfügung.
Weitere Infos zum neuen System sind unter www.tis-pl.com abrufbar (auch in deutscher Sprache)
Ungarn - Abgelaufene Begutachtungsplakette
Seit geraumer Zeit gibt es immer wieder Probleme in Ungarn, hinsichtlich Abnahme von Kfz-Kennzeichen sowie Zulassungsbescheinigungen. Grund für diese Abnahmen war, dass die technische Gültigkeitsdauer der Begutachtungsplaketten („Pickerl“) abgelaufen waren, jedoch die Fahrzeuge weiterhin im Verkehr verwendet wurden.
Rundschreiben des Fachverbandes
Sicherheitsgurte in Frankreich
Der Fachverband wurde vom französischen Busverband ersucht nochmals aus die Verwendungsverpflichtung von Sicherheitsgurten in Bussen hinzuweisen.
Wie in Österreich sind auch in Frankreich Businsassen auf Sitzplätzen mit Sicherheitsgurten verpflichtet, diese zu verwenden.
Die französischen Kontrollbehörden bestrafen jene Businsassen, die bei einer Kontrolle keinen Sicherheitsgurt angelegt haben, mit € 135,00.
Deutschland - Tempo 100 Zulassung (für Busse mit Zulassung nach dem 8.12.2007)
Mit Jänner 2008 wurde die deutsche Straßenverkehrsordnung geändert.
Die Änderung der StVO bewirkt eine Neuregelung der Tempo 100-Zulassung für Kraftomnibusse auf Autobahnen.
Sowohl in Deutschland als auch im Ausland zugelassene Busse (Wegfall der Plakette nur für Busse mit Zulassung nach dem 8.12.2007) müssen künftig keine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 S. 1 StVO mehr beantragen. Auf die Anbringung der Tempo 100-Plakette an der Rückseite des Busses kann künftig verzichtet werden.
Für Neufahrzeuge genügt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung, dass das Fahrzeug für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist. Für Busse, die vor dem 8. Dezember 2007 erstmals zugelassen wurden, bleibt es bei der bisherigen Regelung (§ 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO alte Fassung, d.h. Eintragung im Fahrzeugschein und Anbringung der Tempo-100-Plakette mit dem Siegel der Zulassungsstelle an der Rückseite des Fahrzeugs).
Hinweis: In einigen EU-Staaten ist die deutsche Genehmigung und Plakette Voraussetzung, um mit Omnibussen 100 km/h fahren zu dürfen. Die Frage, inwiefern sich der Wegfall der deutschen Ausnahmegenehmigung und der Tempo-100-Plakette im Ausland auswirkt, wird derzeit vom deutschen Bundesverkehrsministerium geklärt. Sobald eine Antwort vorliegt, welche Bedingungen künftig im Ausland für die Tempo-100-Regelung für Busse gelten, werden wir Sie umgehend informieren.
Mailand - Einführung City-Maut
Mailand führt am 2. Jänner 2008 eine City-Maut, den sog. "Ecopass" für umweltbelastende Fahrzeuge ein. Diese Maut gilt für die Einfahrt in die Mailänder Innenstadt, die sog. "Cerchia dei Bastioni", in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:30 bis 19:30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist die Einfahrt in diese Zone frei.
Die Zone „Cerchia dei Bastioni" ist auf folgender Online-Karte ersichtlich: www.comune.milano.it/dseserver/ecopass/images/Piantina_sensiunici.pdf
Der Ecopass muss für folgende Fahrzeugkategorien entrichtet werden:
1. Benzinautos und Benzintransportfahrzeuge Euro 0, 1 und 2
2. Dieselautos Euro 1, 2 und 3
3. Dieseltransportfahrzeuge Euro 3
4. Dieselbusse Euro 4 und 5
5. Dieselautos Euro 0
6. Dieseltransportfahrzeuge Euro 0,1 und 2
7. Dieselbusse Euro 0,1, 2 und 3
Detaillierte Informationen zum Ecopass, Preise und Zahlungsmodalitäten sind auf folgender Homepage abrufbar:
http://www.comune.milano.it/dseserver/ecopass
Einführung von Umweltzonen in deutschen Städten
Links zum Bestellen der Plaketten
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Plaketten für die deutschen Umweltzonen in Berlin und Stuttgart die Bestellmöglichkeiten bei den nachfolgenden Links möglich sind. In Hannover gilt im Jahr 2008 die Regelung für ausländische Busse noch nicht.
Wenn es zu Fahrverbotszonen in Innenstädten kommt, so werden davon nach derzeitigem Stand zu Beginn nur Fahrzeuge betroffen sein, die der Schadstoffgruppe 0 und 1 zugeordnet sind und somit keine Plakette erhalten.
Das Einfahren ohne einer Plakette in eine Umweltzone ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 Euro Bußgeld und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Die wichtigen LINKS:
Berlin ab 1. Januar 2008
http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/umweltzone_allgemeines.shtml
Schriftliche Bestellung möglich:
Ausländische Fahrzeugbesitzer können bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter kfz-zulassung[at]labo.verwalt-berlin.de die Plakette schriftlich bestellen, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung (siehe Wie werden ausländische Fahrzeuge den Schadstoffgruppen zugeordnet?) für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen.
Hannover ab 1. Januar 2008
http://www.hannover.de/data/meldungen/meld_lhh/okt/UmweltzoneAusn.html
Für Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen gilt die Umweltzone für das Jahr 2008 noch nicht.
Köln ab 1. Januar 2008
http://www.stadt-koeln.de/bol/umwelt/feinstaub/umweltzonen/artikel/10400/index.html
Stuttgart ab 1. März 2008
Infos zur Bestellung hier:
http://www.stuttgart.de/sde/item/gen/192661.htm
Geplante Umweltzonen
München voraussichtlich ab 1. Oktober 2008
http://www.muenchen.de/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/luft/luftqualitaet/188711/index.html#01
Frankfurt (Datum noch nicht bekannt)
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=2037951
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mittlerweile die Plaketten auch Online bestellbar sind.
http://www.umwelt-plakette.de/
Niedrigemissionszone London für Schwerfahrzeuge ab 4.Februar 2008
Registrierungspflicht fuer Busse in London ab 4.2.2008
Österreichische LKW und Busse müssen bei der Reise durch London registriert werden, ansonsten besteht Gebührenpflicht
Londons Bürgermeister Ken Livingston hat die phasenweise Einführung einer Niedrigemissionszone ab Februar 2008 für den Raum Greater London beschlossen. Dadurch soll Londons Luftqualität verbessert und an die Europäischen Standards angepasst werden. Beginnend am 4. Februar 2008 wird das Programm phasenweise bis 2012 etabliert werden, wobei schrittweise strengere Emissionsstandards für verschiedene Fahrzeuge eingeführt werden, die dann ab Jänner 2012 für alle betroffenen Fahrzeuge gelten. Betroffen sind ältere Diesel-getriebene LKW, Busse, Reisebusse, große Kleintransporter sowie andere, ähnlich gebaute Spezialfahrzeuge, wie zum Beispiel Wohnmobile, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder motorisierte Pferdetransporte. Für PKW und Motorräder gilt die Niedrigemissionszone jedoch nicht........
lesen Sie hier weiter
Links zur weiteren Infos:
Transport for London - Niedrigemissionszone (auch Deutsch)
Registrierung für die Niedrigemissionszone
Ansicht Geltungsbereich und Download von Detailplänen
FAQ
Neue Autobusregelung für Events in Wien - erstmals Advent 2007
Raststationen in Österreich
EU-Bescheiniung lenkfreier Tage
Bald keine Grenzen mehr zwischen „alter“ und „neuer“ EU
Die Personenkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen alten und neuen EU-Mitgliedstaaten sollen am 31. Dezember 2007 fallen. Darauf einigten sich die Innenminister bei ihrem Treffen am Dienstag in Brüssel. Das Datum gilt als Zugeständnis an die im Mai 2004 der Gemeinschaft beigetretenen Staaten, die auf einen möglichst raschen Beitritt zum Schengen-Raum gedrängt hatten. Die endgültige Evaluierung ihrer Schengen-Reife soll im Dezember 2007 abgeschlossen sein.
Technisch soll die Erweiterung des Schengen-Raumes auf dem derzeitigen Computersystem aufbauen, das ausgebaut wird. Das erweiterte Schengen-Informations-System I dürfte aber nur eine Zwischenlösung darstellen. An der Fertigstellung des Nachfolgesystems SIS II wird bereits gearbeitet. Als Datum für die Inbetriebnahme des SIS II-Systems sei im Rat 2009 genannt worden, erklärte Innenministerin Liese Prokop nach dem Treffen.
Mautsystem in Tschechien
Über die Einführung der Lkw- und Busmaut in Tschechien haben wir Sie bereits informiert und Ihnen einen ausführlichen
Bericht über das tschechische Mautsystem des Fachverbandes der Autobusunternehmer zur Kenntnis gebracht.
Wenn es zu Fahrverbotszonen in Innenstädten kommt, so werden davon nach derzeitigem Stand zu Beginn nur Fahrzeuge betroffen sein, die der Schadstoffgruppe 0 und 1 zugeordnet sind und somit keine Plakette erhalten.



