Aus- und Weiterbildung

Kostentragung Weiterbildung

 Infoblatt:
     Kostenersatz für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen

 Muster: Vereinbarung über den Rückersatz

Rechtliche Grundlagen

 EU-Richtlinie 2003/59 (Grundqualifikation und Weiterbildung)

 Grund- und Weiterbildung, Novelle GelVG/KFLG

 Grund- und WeiterbildungsVO      Anlagen

 Lehrberuf: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin - Ausbildungsordnung

 § 11 Abs. 4 FSG

Informationsbroschüre Fahrerqualifizierung/Berufskraftfahrerausbildung

der Fachverband Autobusse hat, in Kooperation mit dem Fachverband Güterbeförderung, der Gewerkschaft „VIDA“ und der Arbeiterkammer Wien, eine Informationsbroschüre zum Thema „Fahrerqualifizierung/Berufskraftfahrerausbildung“ erstellt. Diese Informationsbroschüre versucht den momentanen rechtlichen Status Quo zu diesem Themengebiet zusammen zu fassen und soll eine Informationsübersicht für die betroffenen Unternehmer und Lenker sein.

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Merkblatt "Weiterbildung für Autobuslenker in Ö" - Probleme in Italien mit dem Code 95

Der Fachverband wurde von Mitgliedern darüber informiert, dass italienische Polizeibeamte die Nicht-Eintragung des Code 95 (für den Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden) auch bei D-Führerscheinen beanstandet haben, die vor dem 10. September 2008 ausgestellt wurden.

Ursächlich dürfte das mit zwei Problemen zusammenhängen:

Schlampige Kontrollen:

  • Anstelle des Datums der erstmaligen Ausstellung des Führerscheines (Rückseite des Führerscheines, Punkt 10 – Erteilungsdatum)
  • wird das Ausstellungsdatum des Führerscheines (Vorderseite des Führerscheines, Punkt 4a – Ausstellungsdatum) herangezogen.

    Dieses Datum kann natürlich auch bei Führerscheinen, die vor dem 10. September 2008 erstmals ausgestellt wurden, bei einer Verlängerung nach dem 10. September 2008 ein entsprechendes Datum aufweisen.

Informationsdefizit über die Umsetzung der EU-RL 2003/59/EG in Österreich

  • Klar ist, dass bei österreichischen Führerscheinen, die vor dem 10. September 2008 erstmals ausgestellt wurden, der Code 95 erst bei vollständiger Absolvierung 35 Stunden einzutragen ist. Es wird also bis zum 10. September 2013 bei sehr vielen Führerscheinen kein Code 95 eingetragen sein.
  • Da die einzelnen MG-Staaten der EU die verschiedenen Optionen der Aus- und Weiterbildungsrichtlinie 2003/59/EG in sehr unterschiedlichem Maß genutzt haben, sind Kontrollprobleme in der nächsten Zeit absehbar.

Der Fachverband hat aus diesem Grund das gegenständlich „Lenker-Merkblatt“ für Fahrten in Italien zusammengestellt.

Download Merkblatt (deutsch/italienisch)

Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Fachverband bereits seit September 2008 mit der Euro-Control Route (Dachorganisation der europäischen Kontrollbehörden) bzw. der IRU in Kontakt steht, um diese Informationsdefizite zu beseitigen.
Sollten in anderen EU-Mitgliedsstaaten ähnliche Probleme  auftreten, bitten wir um Info an den Fachverband.

Informationen und Prüfungstermine der Landesregierungen zur Grundqualifikationsprüfung

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Lehrbücher

Sicher Bus fahren mit Lehrstoff D95

Hubert Ebner Verlags GmbH
Am Thalbach 22
A-4600 Thalheim/Wels
Tel.: +43 (0) 7242 46640-42
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Grundqualifikation Personenbeförderung D95

IVT – Institut für Verkehr und Technik
Wiesel 7
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